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Geschäftsbedingungen (AGB) des Mountainbike-Club Beinhart Ingelheim e.V. gem. Vereinssatzung und Beschluß der Mitgliederversammlung (MGV) vom 16.08.1994, zuletzt geändert durch die MGV vom 11.03.2005. 1. Mitgliedschaft / Teilnahmeberechtigung Die Erteilung einer Einzugsermächtigung ist Bedingung für die Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme des Antrages durch den Vorstand. Aktive Mitglieder sind bei allen Veranstaltungen des Clubs teilnahmeberechtigt und im Rahmen des Versicherungsrahmenvertrages unfallversichert. Passive Mitglieder sind an der Teilnahme bei dem Hallenkonditionstraining und den Bike-Schnuppertouren des Clubs sowie an allen anderen Veranstaltungen (ohne aktiv zu biken) teilnahmeberechtigt und versichert. Lebensgemeinschaftsmitglieder sind Aktive Mitglieder (Erwachsene und deren Kinder), die in einem gemeinsamen Hausstand eine Lebensgemeinschaft bilden. Lebensgemeinschaften können auch gleichgeschlechtlich sein. Für jedes Lebensgemeinschaftsmitglied ist ein separater Aufnahmeantrag zu stellen. 2. Aufnahmegebühr / Mitgliedsbeiträge
Bei Aufnahme in den Club ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10,00 Euro zu zahlen.
Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf:
· 4,00 € monatlich / 48 € jährlich für aktive berufstätige Mitglieder · 2,67 € monatlich / 32 € jährlich für aktive Studenten/Schüler/Azubis/Arbeitslose · 5,17 € monatlich / 62 € jährlich für Lebensgemeinschaften (unabhängig von der Anzahl der Lebensgemeinschaftsmitglieder) · 1,59 € monatlich / 19 € jährlich für Passive Mitglieder
Der Mitgliedsbeitrag wird kalenderjährlich im Voraus (nicht Jahr der Mitgliedschaft) entrichtet. D.h., z.B. Beitritt im Mai = Zahlung von Mai bis Dezember.
3. Pflichten des Mitglieds
Jedes Mitglied ist verpflichtet, dem Vorstand umgehend alle Umstände mitzuteilen, die zu einer Erhöhung des Beitrages führen (z.B. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit). Weiterhin besteht die Verpflichtung zur Mitteilung von Anschriften- und Bankverbindungsänderungen. Bei für den Club kostenpflichtigen Zuwiderhandlungen (z.B. Rücklastschrift) werden die entstandenen Kosten sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,00 € dem betreffenden Mitglied in Rechnung gestellt. Alle Mitglieder sind an die Vereinssatzung in der jeweils gültigen Fassung gebunden. Eine Kopie der Satzung wird dem Mitglied auf Wunsch kostenlos ausgehändigt. 4. Haftungsausschluß des Vereins Der MTB-Club Beinhart Ingelheim e.V., seine Repräsentanten, Vertreter und Hilfspersonen haften Vereinsmitgliedern gegenüber nicht für fahrlässig verursachte Schäden, die im Zusammenhang mit dem Vereins-, insbesondere Trainings-, Ausbildungs-, Wettkampf- und Touren-Betrieb eintreten. Die Haftung tritt ggfs. nur im Rahmen der jeweils gültigen Vereinsversicherungsbestimmungen ein. 5. Kündigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft muß mindestens 6 Wochen vor Ende eines Kalenderjahres schriftlich gegenüber dem Vorstand gekündigt werden. Anderenfalls verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein Kalenderjahr.
Der Vorstand |